Gartentreff 2020 (Stand 04.10.2020)

Liebe Vereinsmitglieder,

Viele haben nachgefragt, ob wir den Gartentreff wieder durchführen können und ob das Sommerfest stattfindet. Leider lautet die Antwort nach wie vor nein!

Wir aus dem Vorstand haben die aktuelle Corona-Verordnung durchgeschaut. Nachfolgend möchten wir einmal kurz zeigen, warum das so ist. Unter folgendem Link findet ihr die aktuelle Coronaschutzverordnung des Landes NRW:

Microsoft Word – 2020-09-30_CoronaSchVO ab 01.10.2020_Lesefassung.docx (land.nrw)

Interessant ist für uns vor allem der §13. Die ersten 4 Absätze lassen einen hoffen, dass alles stattfinden kann. Liest man dann den Absatz (5), findet man folgende Formulierung:

Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für Feste (Veranstaltungen mit vornehmlich geselligem Charakter). Diese sind nur aus einem herausragenden Anlass (z.B. Jubiläum, Hochzeits-, Tauf-, Geburtstags-, Abschlussfeier) und mit höchstens 150 Teilnehmern zulässig; abweichende Teilnehmergrenzen gelten gemäß § 15a bei erhöhter 7-Tages-Inzidenz in der Kommune des Veranstaltungsortes.

Der Text in der Klammer ist das Problem. Hiermit sind Veranstaltungen mit überwiegendem geselligen Charakter verboten, außer wenn sie auf Grund eines besonderen Anlasses erfolgen. Das regelmäßige Treffen von uns Kleingärtnern am Sonntag ist aber leider nicht so ein besonderer Anlass.

Es tut uns leid nicht anders entscheiden zu können, aber ein Verstoß gegen die Coronaschutzverordnung ist ziemlich teuer. Da werden für Veranstalter Summen zwischen 2500€ und 25000€ aufgerufen. Und dass möchte keiner von uns aus dem Vorstand bezahlen müssen. Zumal uns auch das Ordnungsamt keine andere Aussage mitgeteilt hat.

Die neue Verordnung gilt erst einmal bis zum 31.Oktober. Damit hat sich das für dieses Jahr erledigt, da die Saison dann vorbei ist. Wir hoffen, dass wir im nächsten Jahr anders entscheiden können und wünschen uns, dass alle Gesund in die nächste Saison kommen.

Euer Vorstand